Styling und die technische Prüfung in Belgien: Worauf sollten Sie achten?
Auch Styling- und Performanceteile müssen durch die technische Prüfung. Wir stellen die allgemeinen Grundsätze zusammen, welche Unterlagen Sie brauchen und warum Sie die Genehmigung besser vorab prüfen. Ein allgemeiner Leitfaden, keine Rechtsberatung.
Ein Frontsplitter, Seitenschweller, ein Spoiler oder eine Sportabgasanlage: Wer sein Fahrzeug verändert, möchte auch weiterhin sorglos damit fahren. In Belgien muss jedes Fahrzeug regelmäßig zur technischen Prüfung, und Änderungen mit nicht originalen Teilen werden dort mitbeurteilt. In diesem Artikel stellen wir die allgemeinen Grundsätze zusammen, auf Basis der Informationen der flämischen Regierung, von Autoveiligheid und GOCA Vlaanderen. Wichtig vorab: Dies ist ein allgemeiner Leitfaden. Die Regeln können sich ändern, und die Prüfstelle entscheidet immer über Ihr Fahrzeug.
Die Grundsätze des Tunings
Die Tuningregeln gelten für Personenkraftwagen der Klasse M1. Laut Autoveiligheid sind dies einige Grundsätze:
- Die Außenseite der Karosserie darf keine spitzen oder scharfen Teile haben und keine hervorstehenden Teile, die bei einem Zusammenstoß Verletzungen verschlimmern könnten oder an denen andere Verkehrsteilnehmer hängen bleiben könnten.
- Der Fahrer muss freie Sicht haben.
- Die tragende Struktur des Fahrzeugs darf nicht verändert werden, es sei denn, der Hersteller oder sein Bevollmächtigter stimmt zu.
- Für jedes Teil, für das eine Validierung oder Montagebescheinigung nötig ist, müssen Sie die Genehmigungsbescheinigung, den Validierungsbericht oder die Anleitung vorlegen können.
Spoiler und Splitter
Auf vlaanderen.be stehen die Bedingungen für die Montage eines Spoilers. Das Material muss einen hohen Absorptionsgrad haben, etwa Polyester, Kunststoff oder ABS. Ein Heckspoiler darf nicht über den höchsten Punkt des Dachs hinausragen, Dach- und Fensterspoiler dürfen nicht mit der tragenden Struktur verschweißt sein, und ein Frontspoiler darf höchstens 5 cm vor die Stoßstange ragen. Beim Ersetzen oder Ändern einer Stoßstange muss die Funktionalität erhalten bleiben.
Vorsicht bei Carbon: GOCA Vlaanderen nennt Spoiler aus Materialien mit niedrigem Absorptionsgrad, etwa Aluminium, Carbon und Holz, bei den nicht erlaubten Änderungen. Wenn Sie Stylingteile aus Carbon in Betracht ziehen, fragen Sie vorab nach, wie Ihre Prüfstelle sie beurteilt. Die Maxton Design Teile in unserem Styling Studio bestehen aus ABS.

Abgasanlagen
Für Abgasanlagen sind die Regeln strenger. Laut vlaanderen.be muss eine Ersatzabgasanlage mit e- oder E-Genehmigung unter anderem genehmigt sein, höchstens so laut sein wie die originale Anlage und eine normale Abgasuntersuchung ermöglichen, mit einem Validierungsverfahren. Auch eine nicht originale Abgasanlage ohne diese Genehmigung muss die Bedingungen für Geräusch und Abgasuntersuchung erfüllen und erfordert ein Validierungsverfahren. GOCA Vlaanderen nennt die Änderung des Durchmessers am Ausgang des originalen Schalldämpfers bei den nicht erlaubten Änderungen, ebenso Motortuning.
Wählen Sie daher eine Abgasanlage, für die der Hersteller eine Typgenehmigung für Ihr konkretes Fahrzeug angibt, und bewahren Sie die Genehmigungsbescheinigung auf. Mehr über Abgas- und Ansaugsysteme lesen Sie auf unserer Seite Performance und Styling.
Felgen, Fahrwerk und weitere Änderungen
Laut vlaanderen.be ist unter anderem für Tieferlegungen und Felgen mit Adapter eine Validierung nötig. GOCA Vlaanderen nennt außerdem eine Reihe nicht erlaubter Änderungen, darunter Luftfahrwerke mit Airride, Spurverbreiterungen, Änderungen an der Bremsanlage oder der Austausch von Bremssätteln, Tönungen und Folien auf der Frontscheibe und den vorderen Seitenscheiben sowie das Entfernen der dritten Bremsleuchte. Sehen Sie sich die vollständige Liste bei Ihrer Prüforganisation an, bevor Sie etwas ändern lassen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Je nach Teil verlangt die Prüfung ein anderes Dokument:
- Genehmigungsbescheinigung für Teile mit einer europäischen oder UN-Genehmigung (e- oder E-Genehmigung).
- Validierungsbericht einer Genehmigungsbehörde für bestimmte Teile ohne diese Genehmigung.
- Montageanleitung des Herstellers, etwa für einen Überrollkäfig.
Kann der Hersteller keine Validierungsbescheinigung vorlegen, können Sie diese laut vlaanderen.be selbst beim Departement Mobiliteit en Openbare Werken beantragen. Bewahren Sie außerdem immer die Rechnung und die Produktinformationen jedes Teils auf.
Was passiert bei der Prüfung?
Jede neue Änderung melden Sie der Prüfstelle, mit allen nötigen Unterlagen. Laut vlaanderen.be ist Ihre Prüfbescheinigung bei Teilen mit europäischer oder UN-Genehmigung 3 Monate gültig, während die Prüfstelle die Änderung untersucht. Bei Teilen ohne diese Genehmigung ist die Bescheinigung normal gültig, wenn der Umbau endgültig genehmigt wird, aber nur 15 Tage, wenn er endgültig abgelehnt wird. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Tuningbericht mit allen nicht originalen Teilen. Diesen Bericht bewahren Sie immer bei Ihrer Prüfbescheinigung auf.
Wurde Ihr Fahrzeug abgelehnt? Lesen Sie unseren Artikel Bei der technischen Prüfung durchgefallen: was nun?
Brüssel und Wallonien
Die technische Prüfung ist in Belgien Sache der Regionen. Die Informationen in diesem Artikel stützen sich auf Quellen für Flandern. Wohnen Sie in Brüssel oder Wallonien, prüfen Sie die Regeln bei der Prüforganisation Ihrer Region.
Unser Vorgehen bei XCS
- Wir prüfen vorab die Passform für Ihre genaue Ausführung.
- Bei Abgasanlagen arbeiten wir nur mit Systemen mit Typgenehmigung des Herstellers für Ihr Fahrzeug, nicht mit maßgefertigten Anlagen.
- Sie erhalten die Rechnung und die Produktinformationen, damit Sie diese bei der Prüfung vorlegen können.
Wir können keine Garantie für die Entscheidung der Prüfstelle geben; diese liegt immer bei der Prüfung selbst. Gerne schauen wir aber gemeinsam mit Ihnen, was für Ihr Fahrzeug sinnvoll ist.
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